AHA+L-Regel in Zeiten der COVID-19-Infektionen

Um in Zeiten der COVID-19-Infektionen eine Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat unsere Bundesregierung eine sogenannte "AHA-Regel" ausgegeben. Diese steht für Abstand halten, Hände waschen und Alltagsmasken. Nun hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mitgeteilt, dass die Regel um ein "L" ergänzt werden muss: Somit sei u. a. auch an Schulen regelmäßiges Lüften in allen Unterrichtsräumen, Büros, ... wichtig. Bitte denken Sie als Eltern daran, Ihrem Kind eine dieser Situation angepasste Kleidung für den Schulbesuch mitzugeben. Während das Lüften eine Empfehlung ist, gilt an bayerischen Schulen nach wie vor eine Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände mit Ausnahme des eigenen Platzes im Klassenzimmer bzw. sonstigem Unterrichtsraum.

Zurück